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Freiheit - im Rahmen der Gesetze



Teil 2: Staatliche Verbote heute


Verboten werden heute hingegen ganz andere Dinge. 2009 wurde der Verkauf von 100 Watt Glühlampen verboten. 2010 sind die 75 Watt Glühbirnen dran. Angeblich im Sinne der Umwelt. Die oberflächliche Betrachtung glaubt natürlich der allgemeinen Argumentation. Glühlampen haben einen geringeren Wirkungsgrad, erzeugen mehr Wärme als Licht und verbrauchen somit viel mehr Energie. Das ist richtig. Ziehen wir aber die Lebensdauer einer Glühbirne und einer "Sparlampe" ins Feld, erweist sich die alte Glühlampe als ökologischer. Diese Kompaktleuchtstofflampen sind besonders kleine Leuchtstofflampen. Wie alle Leuchtstofflampen enthalten Kompaktleuchtstofflampen giftiges Quecksilber. Klingt alles wunderbar. Auch die theoretische Lebensdauer, die größer ist als bei einer Glühlampe. Das Problem ist nur: häufiges Ein- und Ausschalten verkürzt die Lebens dauer gewaltig.

Würde eine Sparlampe täglich über viele Stunden, wie im Büro oder einem Laden, aktiv sein, könnte sie ihre Vorteile gegenüber der Glühlampe ins Rennen bringen. Eine Sparlampe im Bad, WC, Flur oder Keller, ist hingegen hoch ineffizient. Je öfters man eine Sparlampe einschaltet, je eher geht sie kaputt. Am Ende hält die Glühbirne im WC 10 Jahre, die Sparlampe nur 1 bis 2 Jahre. Was die Glühlampe im WC innerhalb von 10 Jahren mehr an Strom frisst, macht die Sparlampe an Herstellungskosten mehrfach wett. Im WC, Bad oder Flur ist die Sparlampe deutlich umweltschädlicher. Eine Glühlampe verursacht etwas mehr Stromkosten. Eine Sparlampe verursacht jedoch dank der geringen Lebenszeit bei kurzfristigem Einsatz eine höhere Belastung der Umwelt durch giftiges Quecksilber bei der Entsorgung, kostet erheblich mehr Geld und es müssen viel mehr Ressourcen bei der Produktion eingesetzt werden. Dort, wo eine Sparlampe auf ganzer Strecke versagt, sollte eine Glühbirne eingesetzt werden. Der Staat verbietet aber den Verkauf von Glühbirnen und verhindert dadurch eine sinnvolle Nutzung unserer Ressourcen.

Auch in der Landwirtschaft verbietet der Staat uns heute die freie Entscheidung. Es wird auf nationaler und EU Ebene geregelt wer wieviel Milch oder Fleisch produzieren darf – ohne jede Rücksicht auf Angebot und Nachfrage dem ansonsten heiligen Leitbild der Marktwirtschaft. Nehmen wir den Anbau von Wein. Man geht ja davon aus, dass jeder selbst entscheiden kann, was er auf seinem eigenen Land anbaut und vermarktet. Wir leben schließlich in einer Marktwirtschaft. Pusteblume. Jeder darf zwar Wein anbauen, aber nicht jeder darf seinen Wein verkaufen. Es wird staatlich festgelegt, wer in welchem Bundesland Wein anbauen darf und das gewonnene Getränk verkaufen darf. Dies ist das sogenannte "Weinrecht" in Deutschland. Das ist wie zu DDR-Zeiten? Nein, schlimmer. Damals gab es die Gesetze für alle. Heute gibt es Ausnahmen für Wenige.

In der Fischerei schaut es auch nicht anders aus. Staaten legen eine Fangquote an. Ein Fischereibetrieb darf nicht mehr als die vorgegebene Menge fischen. Das hört sich in Hinblick auf das Ökosystem Weltmeer gut an, keine Frage. Eine Überfischung schadet der Umwelt. Wenn aber Japan angibt, Haie für Forschungszwecke fangen zu dürfen, die dann in Restaurants als Haifisch-Flossen-Suppe landen, fragt man sich, wem die Politik mit ihren Gesetzesausnahmen dient?


Autor: nokiland


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Teil 1: Freiheit - im Rahmen der Gesetze
Teil 2: Staatliche Verbote heute
Teil 3: Beschränkungen in der DDR
Teil 4: Vordenken - für wen?